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Handy: 0174/1694646
Festnetz: 03834/4120217


Bürozeiten:

Montag: 16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:  14:00 - 15:00 Uhr

Theorie-Unterricht:

Montag: 18:00 - 19:30 Uhr
Donnerstag: 18:00 - 19:30 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Führerscheinklassen (siehe Untermenü)

 

Übungsstunden:

Für die Anzahl der Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie hängt vom Lern- und Leistungsvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab.

Gesetzlich vorgeschrieben sind die Anzahl der Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten) für die Klassen A1, A2, A und B.


Unterlagen für die Antragstellung:

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest (Original) nicht älter als 2 Jahre
  • Kopie gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Kopie vorhandener Führerschein bei Erweiterung

Mit der Fahrschulausbildung kann 3-6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.